DER BAUVERTRAG ZUM GEPLANTEN HAUSBAU
1.
Hausbauunternehmen:
Sie sollten darauf achten, dass in Ihrem Hausbauvertrag wichtige
Bezeichnungen und Parameter vollständig und lückenlos
enthalten sind. So sollten zum Beispiel die Bezeichnung Ihres
Hausbauunternehmens, dessen Rechtsform, die Geschäftsführer
sowie die Firmenanschrift klar und deutlich zu erkennen sein.
2. Der Hauspreis:
Der Hauspreis sollte immer ein Pauschalfestpreis sein - fest
über die gesamte Dauer der Bauzeit. Dies gibt Ihnen die
Sicherheit, dass der Preis Ihres Hauses sich nicht während der
Bauzeit verändert - unabhängig von einer Steigerung der
Lohnkosten und/oder Materialpreiserhöhungen.
3. Was sind Ihre Leistungen als Bauherr?
Aus dem Vertrag bzw. aus der Baubeschreibung sollte deutlich
hervorgehen, welche Leistungen nicht Bestandteil des Angebotes
sind und welche Leistungen vom Bauherren erbracht werden
müssen. Für in Eigenleistung ausgeführte Gewerke sollte Ihnen
eine Leistungsbeschreibung übergeben werden. In dieser
Leistungsbeschreibung werden alle Arbeiten, die durch Sie als
Bauherr ausgeführt werden müssen, beschrieben.
4.
Was ist die Leistung Ihres Vertragspartners für den Hausbau?
In der dem Auftrag zu Grunde liegenden Baubeschreibung für Ihr
Haus sollten alle Leistungen deutlich und umfassend beschrieben
sein. Formulierungen, wie: "gleichwertig" oder
"nach Bemusterung" ohne detaillierte Hersteller-
und/oder Maßangaben und Beschreibung sollten nicht akzeptiert
werden. Die Baubeschreibung sollte chronologisch aufgebaut sein
und alle verwendeten Materialien beschreiben.
5.
Keine mündlichen Nebenabreden!
Lassen Sie alles Wichtige in den Vertrag aufnehmen.
Vereinbarungen, die in grauer Vorzeit einmal mündlich
besprochen wurden, geraten in Vergessenheit. Deshalb: Was
geschrieben steht gilt!
6.
Klar definierter Zahlplan nach Baufortschritt!
Bezahlen Sie nur für Leistungen die auch wirklich erbracht
worden sind. Definieren Sie in Ihrem Bauvertrag mehrere
Abschlagzahlungen auf den gesamten Hauspreis bezogen auf die
Erbringung einzelner Gewerke bzw. Leistungsstufen. So sollten
Zahlungen immer nach der Fertigstellung eines Gewerkes fällig
werden. Leisten Sie keine Zahlungen vor Vertragsunterzeichnung
und Auftragsbestätigung durch den Baubetreuer.
7.
Bauzeit verbindlich festlegen!
Vereinbaren Sie eine Bauzeit für Ihr Haus und dokumentieren
Sie die vereinbarte Bauzeit vertraglich. Definieren Sie die
Bauzeit klar und deutlich; z B. Baubeginn: Betonieren der
Bodenplatte. Bauende: Abnahme durch den Bauherren.
8.
Rücktrittsrecht vom Vertrag!
Sollten Sie einen Bauvertrag vor der notariellen Beurkundung
des Grundstücks unterzeichnen, so vereinbaren Sie schriftlich
ein kostenfreies Rücktrittsrecht für den Fall, dass das
Grundstück nicht erworben werden kann. Für den Fall, dass Ihre
Finanzierung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Bauvertrages
noch nicht gesichert ist, vereinbaren Sie ebenso ein
kostenfreies Rücktrittsrecht.
9.
Vertragsgrundlage:
Vertragsgrundlage sollte die VOB (Verdingungsordnung für
Bauleistungen) sein. In Abänderung der VOB sollten Sie eine
Gewährleistungsfrist nach BGB von 5 Jahren vereinbaren. Achten
Sie darauf, dass Ihnen Ihr Vertragspartner die VOB/B bei
Vertragsunterschrift aushändigt.
10.
Benennung der am Hausbau Beteiligten!
Lassen Sie sich eine Liste aller am Hausbau beteiligten
Handwerker aushändigen. Diese Liste sollte den Namen des
Handwerkbetriebes, deren Anschrift sowie die Telefonnummer des
Ansprechpartners beinhalten.
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