DAS BODENGUTACHTEN FÜR
DEN HAUSBAU
Wir lassen von
einem Geologen ein Bodengutachten für Ihr Grundstück erstellen. Das
Bodengutachten sieht folgende Untersuchungen vor:
·
Feststellung der Bodenarten
· Bodenmechanische Verhältnisse
· Grundwasserverhältnisse
· Bodenklassen
· Erforderliche Gründung des Bauvorhabens
· Trockenhaltung des Bauvorhabens
· Baugrube
· Regenwasserversickerung
· Muldenversickerung
· Rigolenversickerung
· etc...
Wie Sie sehen, ist das Bodengutachten ein äußerst wichtiger
Bestandteil einer soliden Ausführung.
Selbstverständlich ist dieses
Bodengutachten im Festpreis enthalten. Wie ein solches Bodengutachten
bzw. Baugrundgutachten ausschaut und über welche Parameter es Auskunft gibt haben wir hier
einmal exemplarisch am Beispiel der Familie Mustermann dargestellt.
Bodengutachten /
Baugrundgutachten
PRO FUTURE MASSIVHAUS GmbH · Niederrheinstr. 71 ·
40474 Düsseldorf
Kunde: Familie Mustermann · Bauort: Musterstadt ·
Musterstraße 77
INHALT:
- 1. Vorgang
- 2. Bauvorhaben
- 3. Aufschlussarbeiten
- 4. Ergebnisse
- 5. Geologisch-Bodenmechanische Verhältnisse
- 6. Grundwasserverhältnisse
- 7. Bodenklassen nach DIN 18 300
- 8. Gründung des Bauvorhabens
- 9. Trockenhaltung des Bauvorhabens
- 10. Baugrube
- 11. Regenwasserversickerung
- 12. Schlusswort
- Anlagen: Lageplan, Rammdiagramme, Schnitte
1. Vorgang
Die Eheleute Mustermann beabsichtigen in Musterstadt,
Musterstr. 77, ein Wohnhaus zu errichten. Die Planung wird von der Fa.
PRO FUTURE MASSIVHAUS GmbH in Düsseldorf durchgeführt.
Um die Baugrund- und Grundwasserverhältnisse vorab zu klären, wurde
unser Büro mit den erforderlichen Aufschussarbeiten und der Erstellung
eines Bodengutachtens beauftragt.
2. Bauvorhaben
Das Bauvorhaben besteht aus einem 10,40m x 8.35m
großen, 1,5-geschossigen, voll unterkellerten Wohnhaus. Es wird davon
ausgegangen, dass die Ergeschossfussbodenoberkante (OKFF) bei etwa
75,80m ü. NN und die Kellergeschossfussbodenoberkante bei etwa 73,00m
ü. NN zu liegen kommt.
Die Gründung des Bauvorhabens ist nach dem derzeitigen Stand der
Planung auf einer Bodenplatte vorgesehen, deren Sohle bei 72,75m ü. NN.
zu liegen kommt.
Die Größe der auf dem Baugrund abzuleitenden Lasten ist zur Zeit noch
nicht genau bekannt. Um den Entwurfsarbeiten einen Anhalt für die
weitere Planung zu geben, wird in dem vorliegenden Baugrundgutachten das
Ergebnis der Baugrundaufschlüsse erläutert und allgemein zur Gründung
des geplanten Bauvorhabens Stellung genommen.
3. Bearbeitungsunterlagen
Neben den Ergebnissen der Aufschlussarbeiten standen
zur Ausarbeitung des vorliegenden Baugrundgutachtens folgende Unterlagen
zur Verfügung:
- Lageplan M=1:500
- Grundrisse KG, EG und DG M=1:100
- Schnitte M=1:100
- Geologische Karte von NRW, M=1:100.000, Blatt C 5806 Musterstadt
- Grundwassergleichen von NRW, M=1:50.000, Blatt L 4587 Musterstadt
- Grundbauverzeichniss und DIN-Normen
- Regelwerk Abwasser-Abfall, Arbeitsblatt A 138
- Archivmaterial unseres Büros
4. Aufschlussarbeiten
Zur Erkundung der Baugrund- und
Grundwasserverhältnisse wurden Sondierbohrungen und Rammsondierungen an
insgesamt 4 Stellen im Bereich der vorgesehenen Baumassnahme abgeteuft.
Im einzelnen kamen zur Ausführung:
- 2 Sondierbohrungen mit der Schlitzsonde nach DIN 4021 (D=22mm) bis
jeweils 6 m Tiefe.
- 2 Rammsondierungen mit der leichten Rammsonde nach DIN 4094
(F=5cm²) bis 3,0 m bzw. 4,0 m Tiefe.
Die Höhenlagen der Ansatzpunkte wurden nivelliert
und das Nivellement an der gegenüberliegenden Laterne abgetragen. Die
Höhenangaben beziehen sich auf NN.
Nach Aufschlussarbeiten wurden die freien Wasserstände in den Bohr.
bzw. Sondierlöchern gemessen.
5. Ergebnisse
In den durchgeführten Sondierbohrungen wurden
folgende Schichten angetroffen:
| BS1 |
0,00-0,60m |
Schluff, schwach
tonig, schwach humos, dunkelbraun, steif |
|
0,60-4,10m |
Schluff, schwach
tonig, braun, steif |
|
4,10-4,70m |
Schluff, schwach
tonig, hellbraun, steif |
|
4,70-5,00m |
Schluff, schwach
tonig, rot, steif |
| BS4 |
0,00-0,60m |
Schluff, schwach
tonig, schwach humos, dunkelbraun, steif |
|
0,60-2,80m |
Schluff, schwach
tonig, braun, steif |
|
2,80-5,00m |
Schluff, schwach
tonig, hellbraun, steif |
In den durchgeführten Sondierbohrungen und
Rammsondierungen wurden folgende Wasserstände gemessen:
|
BS 1 |
LRS 2 |
LRS 3 |
BS 4 |
| Wasserstand
[m GOK] |
-2,1 |
-1,1 |
-2,0 |
-2,0 |
| Wasserstand
[m NN] |
73,71 |
74,49 |
71,98 |
72,29 |
Die Ergebnisse der Rammsondierungen sind in den
Anlagen 2 und 3 dargestellt. Sämtliche Ergebnisse der
Aufschlussarbeiten sind in der Anlage 4 als Schnitt dargestellt.
6. Geologisch-Bodenmechanische Verhältnisse
Im Bereich der Baumassnahme wird der tiefere
Untergrund von mitteldevonischen Ton-, Schluff und Sandsteinen der
Brandenbergschichten (Fels) gebildet, deren Oberkante in den
durchgeführten Sondierbohrungen und Rammsondierungen bis 6 m unterhalb
des Geländes nicht angetroffen wurden.
Darüber folgen Verwitterungs- und Umlagerungsprodukte dieser Schichten,
die in Form von schwach tonigen Schluffen (Hanglehm) bis zur
Geländeoberkante anstehen. Die bodenmechanischen Kennwerte der
anstehenden Schichten sind:
| Hanglehm |
26-310 |
| Kohäsion
c' |
10-30
kN/m² |
| Steifemodul
Es |
8-15
MN/m² |
| Wichte,
erdfeuchte |
19-20
kN/m³ |
| Wichte
unter Auftrieb |
11
kN/m³ |
| Wasserdurchlässigkeit
Kf |
10-8
- 10-9 m/s |
In der BS 1 wurde in einer Tiefe von mehr als 4,9 m
unter Ansatzpunkt Steine im Hanglehm festgestellt, die auf die Nähe des
Fels hindeuten.
7. Grundwasserverhätnisse
Grundwasser wurde in keiner der durchgeführten
Sondierbohrungen und Rammsondierungen angetroffen. Nachweislich der
Karte der Grundwassergleichen in NRW liegt das Baugrundstück außerhalb
der Verbreitungsgrenze grundwasserführender Lockergesteine. Das auf dem
Grundstück anfallende Niederschlagswasser kann aufgrund der geringen
Wasserdurchlässigkeit der anstehenden Schichten nur sehr langsam in die
Tiefe versickern, und fließt oberflächennah hangabwärts.
Dementsprechend hatte sich in allen Bohrlöchern Wasser angesammelt.
Nach stärkeren Niederschlägen ist mit Vernässungen und
Wasseransammlungen in der Baugrube zu rechnen, soweit keine
Gegenmaßnahmen getroffen werden.
8. Bodenklassen nach DIN 18 300
Die im Bereich der vorgesehenen Baumaßnahme
anstehenden Bodenarten gehören gemäß DIN 18 300, Abschnitt 2.2 der
Bodenklasse 4 (mittelschwer lösbare Bodenarten) an.
9. Gründung des Bauvorhabens
Die Grundsohlen werden im Hanglehm zu liegen kommen.
In diesen Schichten ist eine Gründung auf Einzel- und/oder
Streifenfundamenten wie auch auf einer Bodenplatte möglich.
Bei einer Gründung auf Einzel- oder Streifenfundamenten sind bei
Mindestfundamentenbreiten von b=0,50 m und Mindesteinbindtiefen von
t=0,75 m Bodenpressungen bis zu 220 kN/m² zulässig. Bei einer
Gründung auf einer Bodenplatte ist für deren Bemessung ein
Bettungsmodul von Cb= 30 MN/m³ anzusetzen. Unter der Bodenplatte ist
ein mindestens 0,20 m starker Kieskoffer als kapillarbrechende Schicht
einzubauen.
10. Trockenhaltung des Bauvorhabens
Zur Trockenhaltung des Bauvorhabens wird aufgrund der
in Höhe der Kellerwände und -sohlen anstehenden, nur geringfügig
wasserdurchlässigen Schichten, eine Abdichtung gegen nicht stauendes
Sickerwasser gem. DIN 18 195, Teil 4 in Verbindung mit einer
Ringdränage erforderlich. Das anfallende Dränagewasser kann aufgrund
der geringen Wasserdurchlässigkeit der anstehenden Schichten nicht auf
dem Baugrundstück in den Boden eingeleitet werden.
Alternativ wird bei der Ausführung ohne Dränage eine Abdichtung gegen
aufstauendes Sickerwasser gemäß DIN 18 195, Teil 6, Abschnitt 9 (z. B.
als Stahlbetonkeller in wasserdichter Ausführung) erforderlich. In
diesem Fall ist die kapillarbrechende Schicht (Kieskoffer) unterhalb der
Bodenplatte nicht erforderlich. Desweiteren werden in Zukunft auch keine
Wartungsarbeiten für die Dränage anfallen.
11. Baugrube
Die Baugrubenböschungen sind unter einem Winkel von
ß = 60o anzulegen.
Bei der Bauausführung ist zu beachten, dass der anstehende Boden
nässe- und frostempfindlich ist und unter dynamischer Belastung seine
Konsistenz verliert. Aus diesem Grund dürfen die Grundsohlen im nassen
Zustand weder betreten noch befahren werden. Die Aushub- und
Gründungsarbeiten sollten nach Möglichkeit nicht während Regen- und
Frostperioden durchgeführt werden. Auf dem gefrorenen Boden darf weder
betoniert noch der Kieskoffer eingebracht werden.
Um Bauunterbrechungen während Regen- oder Frostperioden zu vermeiden,
wird aufgrund der Nässeempfindlichkeit des anstehenden Bodens eine
Gründung auf einer Bodenplatte über einem 30 cm starken Kieskoffer
empfohlen der unmittelbar nach Aushub der Baugrube einzubringen ist, um
ein Aufweichen der Gründungssohlen zu verhindern.
Die Arbeitsräume sind mit nicht bindigem Material zu verfüllen. Dazu
ist das anfallende Aushubmaterial nicht geeignet.
12. Regenwasserversickerung
Eine Versickerung des von den Dachflächen
anfallenden Niederschlagwassers ist aufgrund der geringen
Wasserdurchlässigkeit der anstehenden Schichten nicht möglich. Gemäß
ATV wird ein Wasserdurchlässigkeitsbeiwert von Kf> 10-6
m/s gefordert.
13. Schlusswort
Wir bitten uns zu einer ergänzenden Stellungnahme
aufzufordern, falls sich Fragen aus diesem Bodengutachten ergeben, die nicht oder abweichend
erörtert wurden.
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